Die Freigrenze ist der jährliche Betrag, bis zu dem Gewinne aus privaten Veräusserungsgeschäften mit Kryptowährungen innerhalb der Haltefrist in Deutschland steuerfrei bleiben.
Anders als ein Freibetrag, der immer den gleichen Betrag vom steuerpflichtigen Gewinn abzieht, gilt bei einer Freigrenze: Wird sie auch nur um einen Euro überschritten, muss der gesamte Gewinn versteuert werden, nicht nur der überschiessende Teil.
Für private Veräusserungsgeschäfte insgesamt (nicht nur Krypto) liegt diese Freigrenze in Deutschland aktuell bei 1.000 Euro pro Jahr; darunter zählen etwa Gewinne mit Kryptowährungen, aber auch mit anderen Wirtschaftsgütern wie Kunst oder Edelmetallen innerhalb der Haltefrist.
Wer die Freigrenze knapp überschreitet, kann durch geschicktes Timing von Verkäufen (etwa Verschieben auf das nächste Steuerjahr) unter Umständen die gesamte Steuerlast vermeiden – hierbei zählt der Zeitpunkt des Verkaufs, nicht des Kaufs.




