Wer Bitcoin, Ethereum oder andere Kryptowährungen kauft und wieder verkauft, muss in Deutschland unter bestimmten Bedingungen Steuern auf den Gewinn zahlen. Anders als oft angenommen gibt es dabei kein pauschales „Krypto-Steuergesetz“ — Kryptowährungen gelten steuerlich als „andere Wirtschaftsgüter“ und Gewinne aus ihrem Verkauf fallen unter die Regeln für private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG. In diesem Guide erklären wir die drei wichtigsten Regeln — Haltefrist, Freigrenze und FIFO-Methode — verständlich und zeigen dir, wie du deine eigene Steuerlast mit unserem kostenlosen Krypto-Steuer-Rechner in wenigen Minuten grob abschätzen kannst.
Hinweis vorab: Dieser Artikel und der verlinkte Rechner ersetzen keine individuelle Steuerberatung. Die Rechtslage kann sich ändern und im Einzelfall (z. B. bei gewerblichem Handel, Staking, Mining oder DeFi) gelten teils andere Regeln. Für eine rechtssichere Steuererklärung wende dich an einen Steuerberater oder nutze spezialisierte Krypto-Steuersoftware.
Inhaltsverzeichnis
Die Haltefrist: Nach einem Jahr steuerfrei
Die wichtigste Regel im deutschen Krypto-Steuerrecht ist die Haltefrist von einem Jahr (365 Tagen). Sie funktioniert denkbar einfach:
- Wird eine Kryptowährung länger als 365 Tage gehalten, bevor sie verkauft wird, ist der gesamte Gewinn steuerfrei — unabhängig davon, wie hoch er ausfällt. Ob du 500 Euro oder 500.000 Euro Gewinn machst, spielt keine Rolle, solange die Haltefrist erfüllt ist.
- Wird die Kryptowährung innerhalb von 365 Tagen nach dem Kauf wieder verkauft, gilt der Gewinn grundsätzlich als steuerpflichtig — hier kommt die Freigrenze ins Spiel (siehe nächster Abschnitt).
Die Haltefrist beginnt mit dem Tag des Kaufs und endet mit dem Tag des Verkaufs. Ein Kauf am 1. Januar 2025 ist ab dem 2. Januar 2026 steuerfrei verkäuflich (mehr als 365 Tage später).
Die Freigrenze nach § 23 EStG: 1.000 Euro seit 2024
Liegt die Haltefrist unter einem Jahr, heisst das nicht automatisch, dass Steuern anfallen. Es gibt eine Freigrenze für alle privaten Veräußerungsgeschäfte eines Kalenderjahres zusammen — nicht nur für Krypto, sondern auch z. B. für den Verkauf von Kunstgegenständen oder Edelmetallen innerhalb der Spekulationsfrist.
- Seit dem Steuerjahr 2024 liegt diese Freigrenze bei 1.000 Euro pro Kalenderjahr.
- Bis einschliesslich 2023 lag sie bei 600 Euro.
Entscheidend ist die Formulierung „Freigrenze“, nicht „Freibetrag“ — das ist ein Unterschied, der immer wieder zu Verwirrung führt:
- Bleibt die Summe aller Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften des Jahres unter der Freigrenze (z. B. unter 1.000 Euro), ist der gesamte Betrag steuerfrei.
- Erreicht oder überschreitet die Summe die Freigrenze, wird der gesamte Betrag steuerpflichtig — nicht nur der Teil, der über der Grenze liegt. Bei einem Gewinn von 1.500 Euro (also über der 1.000-Euro-Grenze) musst du also die kompletten 1.500 Euro versteuern, nicht nur 500 Euro.
Das unterscheidet die Freigrenze von einem Freibetrag (wie z. B. dem Sparerpauschbetrag bei Kapitalerträgen), bei dem nur der überschießende Teil besteuert würde. Diese Verwechslung ist einer der häufigsten Irrtümer bei der Krypto-Besteuerung in Deutschland.
FIFO: Welcher Kauf gehört zu welchem Verkauf?
Wer eine Kryptowährung mehrfach zu unterschiedlichen Zeitpunkten und Preisen gekauft hat, muss bei einem Teilverkauf wissen, welcher konkrete Kauf dem Verkauf zugeordnet wird — denn das entscheidet über die Haltefrist und den Gewinn dieser spezifischen Transaktion.
In Deutschland wird dafür in der Praxis überwiegend die First-In-First-Out-Methode (FIFO) angewendet: Die zuerst gekauften Einheiten gelten auch als zuerst wieder verkauft.
Beispiel:
- Kauf 1: 0,1 BTC am 1. Januar 2025 für 4.000 Euro
- Kauf 2: 0,1 BTC am 1. Juni 2025 für 5.500 Euro
- Verkauf: 0,1 BTC am 1. Februar 2026 für 7.000 Euro
Nach FIFO wird dieser Verkauf dem ersten Kauf (1. Januar 2025) zugeordnet. Die Haltefrist beträgt damit mehr als 365 Tage — der Gewinn von 3.000 Euro (7.000 minus 4.000 Euro) ist steuerfrei. Wäre stattdessen der zweite, spätere Kauf zugeordnet worden, wäre die Haltefrist unter einem Jahr geblieben und der Gewinn potenziell steuerpflichtig gewesen.
Führe daher am besten von Anfang an eine genaue Liste all deiner Käufe und Verkäufe (Datum, Menge, Preis) — entweder manuell oder mit einer spezialisierten Krypto-Steuersoftware, die FIFO automatisch anwendet.
So nutzt du unseren Krypto-Steuer-Rechner
Um dir einen schnellen Überblick über deine potenzielle Steuerlast zu verschaffen, haben wir einen kostenlosen, interaktiven Rechner gebaut: den Krypto-Steuer-Rechner.
- Trage pro Zeile einen bereits per FIFO zugeordneten Kauf/Verkauf ein (Kaufdatum, Kaufbetrag, Menge, Verkaufsdatum, Verkaufsbetrag).
- Der Rechner zeigt dir pro Trade sofort, ob die Haltefrist erfüllt ist (steuerfrei) oder nicht.
- Für alle Trades unter einem Jahr Haltefrist berechnet er automatisch die Summe pro Kalenderjahr und vergleicht sie mit der 1.000-Euro-Freigrenze (mit Umschaltoption für die alte 600-Euro-Regel bis 2023).
- Optional kannst du deinen persönlichen Grenzsteuersatz eingeben, um eine grobe Schätzung der Steuerlast zu erhalten.
Wichtig: Die gesamte Berechnung läuft direkt in deinem Browser per JavaScript ab — deine Trade-Daten werden zu keinem Zeitpunkt an einen Server gesendet. Der Rechner dient nur zur unverbindlichen Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuerberatung.
Häufige Fragen zur Krypto-Besteuerung in Deutschland
Muss ich jeden Krypto-Trade in der Steuererklärung angeben?
Grundsätzlich ja — auch steuerfreie Gewinne (Haltefrist > 1 Jahr oder unter der Freigrenze) solltest du dokumentieren können, falls das Finanzamt nachfragt. Steuerpflichtige Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften trägst du in der Anlage SO deiner Einkommensteuererklärung ein.
Gilt die Haltefrist auch für den Tausch von Krypto zu Krypto (z. B. BTC zu ETH)?
Ja. Auch ein Tausch einer Kryptowährung in eine andere gilt steuerlich als Veräußerungsgeschäft und löst — je nach Haltefrist — eine Steuerpflicht für den bis dahin erzielten Gewinn aus.
Gilt die Haltefrist von einem Jahr auch, wenn ich Staking oder Lending betrieben habe?
Hier hat sich die Rechtslage zugunsten der Steuerzahler entwickelt: Das Bundesfinanzministerium hat klargestellt, dass sich die Haltefrist durch Staking oder Lending in aller Regel nicht auf zehn Jahre verlängert, wie früher teils angenommen wurde. Die normale Ein-Jahres-Frist gilt weiterhin. Die steuerliche Behandlung der Staking-Erträge selbst (laufende Einkünfte) ist ein separates Thema, das dieser Rechner nicht abdeckt.
Was, wenn ich Verluste gemacht habe?
Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften können mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften desselben oder folgender Jahre verrechnet werden — das kann deine Steuerlast in Verlustjahren oder Folgejahren senken.
Fazit
Die drei zentralen Regeln für die private Krypto-Besteuerung in Deutschland lassen sich einfach zusammenfassen: Über einem Jahr Haltefrist steuerfrei, unter einem Jahr Haltefrist steuerpflichtig ab 1.000 Euro Jahresgewinn (dann aber vollständig), und FIFO bestimmt bei mehreren Käufen, welche Einheit als verkauft gilt. Mit unserem Krypto-Steuer-Rechner kannst du diese Regeln direkt auf deine eigenen Trades anwenden und dir einen ersten Überblick verschaffen — für die finale Steuererklärung empfehlen wir dennoch, einen Steuerberater oder eine spezialisierte Krypto-Steuersoftware hinzuzuziehen.



